Tiroler Tageszeitung 1945

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Hemstag, 15. Dezember 1945
Tiroler Tageszeit
Nr. 149 Seite 7
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Die Wegräumung des Schuttes in Innsbruck
Samstag, 15. Dezember, 12.15 Uhr Einsatzgruppe 1: Sammelplatz Bauhof Wilten. ice Leopoldstraße—Liebeneggstraße: Liebeneggstraße 1. 2, 3 4, 5, 6, 7, 11, 13, 14, 17. 19; Pechestraße 1, 3, 4; Schidlachstraße 3, 5, 6, 7, 8, 9, 11; Leopoldstraße 4, 6. Einsatzgruppe 2: Sammelplatz Ecke Ing.=EtzelSnaße—Bienerstraße: Matthias=Schmid=Straße 12, 14: haller Straße 1, 4, 9, 15, 17, 19, 21, 25, 27, 31, 33. 35, 4, 65, 67, 68a, 81, 83, 85, 87, 89, 91, 93a, 93b.
Montag, 17. Dezember, 12.15 Uhr Einsatzgruppe 1: Sammelplatz Bauhof Wilten. #te Leopoldstraße—Liebeneggstraße: Fischergasse 11, 13, 15, 17, 20, 22, 23; Graßmayrstraße 2, 3, 8, 10, 12, 14; kammelitergasse 16, 20, 23; Frauenanger 6, 8, 10, 12; Neurauthgasse 1, 2, 5, 6a, 7, 9, 9a, 10, 11, 13, 15, 17, 19, 20, 22, 24.
Einsatzgruppe 2: Sammelplatz Ecke Ing.=EtzelSnaße—Bienerstraße: Deutsches Heim 1, 3, 4, 5, 6, 7. § 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18; Josef=Schraffl=Str. 1. 13,4, 5, 6, 7, 10, 13, 13a, 15, 17, 19, 21, 23, 25, 27, A; Eckenried: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8.
Kundmachung
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Bulgermeistel der Landeshauptstadt Innsbruck setzt n Einvernehmen mit den Sicherheitsbehörden die Kundnachung des Magistrates der Stadt Innsbruck vom 10. dezember 1938, Zl. VI—3014/1938, für den Winter 945/1946, begrenzt mit 31. März 1946, außer Kraft. Diese Kundmachung betrifft die Schaffung des Anschlußzwanges der Haus= und Grundstückbesitzer an die „Städtische Straßenreinigung“ für die ganzjährige Reiigung der öffentlichen Gehwege in einem bestimmten Gejete von Innsbruck. Die Außerkraftsetzung ist notwendig ngen des Mangels an städtischen Arbeitern zur sachgezäßen und vollständigen Durchführung der Reinigung der ifsentlichen Gehwege von Schnee und Eis und der Sandgesteuung im sogenannten „Zwangsreinigungsgebiet“ von Innsbruck.
Die ortspolizeiliche Kundmachung vom 8. November 1338, betreffend die Reinigung der öffentlichen Gehwege in Schmutz, Schnee und Eis und die Sandbestreuung im Sadtgebiete von Innsbruck einschließlich der ehemals #bständigen Gemeinden Arzl, Hötting, Igls und Vill Jut wieder ohne Einschränkung in Kraft. Die ulle Verantwortung für die Reinhaltung der öffentlichen schwege von Schmutz, Schnee und Eis und die Sandksteuung im Gesamtgebiete der Landeshauptstadt Innsluck haben ab dem Tage nach der öffentlichen Kundmasung die Haus= und Brundbesitzer für die ihren Gebäuu oder Grundstücken angrenzenden öffentlichen Gehwege
übernehmen. Ein Teil der für das städtische Wirtschaftsjahr 1945 bereits bezahlten Gebühren für die städtise Behwegreinigung wird den Haus= und Grundstückbezen für die folgenden Wirtschaftsjahre gutgeschrieben. de entfallende Anteil an der Jahresgebühr wird noch Kkanntgegeben.
Ab dem Tage nach der öffentlichen Kundmachung gelten taher allein die nachstehend angegebenen ortspolizeilichen Poschriften:
I. Pflicht zur Gehwegreinigung (Sandbestreuung).
Zur Reinigung (Sandbestreuung) der öffentlichen Gehwegflächen im verbauten Stadtgehiete sind die Eigentümer (Bestandnehmer) der an sie angrenzenden Gebäude d Grundstücke oder deren gesetzliche Vertreter. bei suristischen Personen deren Organe. verpflichtet. Die genannten ersonen bleiben der Behörde gegenüber auch dann ver
pflichtet, wenn diese Arbeiten dritten Personen übertragen werden.
Offentliche Gehwegflächen sind alle dem öffentlichen Behverkehr dienenden Flächen. Als angrenzend im Sinne dieser Verordnung gelten auch Grundstücke, die von öffentlichen Seywegflachen durch der Stadtgemeinde gehörende Stützmauern, Böschungen, Straßengräben. Rasen= oder Anlageflächen, eigenes Straßenplanum, künftigen Straßengrund, getrennt sind.
II. Räumliche Ausdehnung der Pflicht zur Behwegreinigung (Sandbestreuung).
Räumlich erstreckt sich die Pflicht der Anlieger (Pkt. I. Abs. 1) zur Gehwegreinigung (Sandbestreuung): I. der Länge nach soweit das Grundstück an den öffent lichen Behweg grenzt. Bei den an zwei oder mehrere Straßen grenzenden Grundstücken (Eckgrundstücken) erstreckt sich die Verpflichtung auch auf die Ecken der Gehwegkreuzung;
2. der Breite nach erstreckt sich die Verpflichtung zur Reinigung von Staub und Schmutz (Sandbestreuung) über die gesamte Breite des Behweges, von der Grundgrenze weg gerechnet, die Verpflichtung zur Reinigung von Schnee und Eis zur Vermeidung der Eisbildung in der Seitenmulde überdies 0.30 Meter über den Rinnstein hinaus gegen die Fahrbahnfläche; bei Fehlen eines Randsteines soweit in die Fahrbahnfläche hinaus, daß ein geregeltes Abfließen von Wasser möglich ist.
III. Art der Reinigung.
Die Behwegflächen sind stets in reinlichem Zustande zu halten. Die Anlieger (Pkt. I, Abs. 1) sind demnach pflichtet, die Behwege täglich zwischen 20 und 7 Uhr von Staub und Schmutz gründlich zu reinigen. Bei trockener, frostfreier Witterung sind die Gehwege zur Verhütung der Staubentwicklung vorerst zu bespritzen und dann erst zu kehren.
Besonders starke Verunreinigungen sind stets sofort zu entfernen. Der Kehricht ist in die Seitenmulde zu befördern.
Bei Schneefall ist die Gehwegfläche rasch von Schnee und Eis zu befreien. Tritt Schneefall bei Nacht ein, so hat diese Reinigung zeitlich früh zu geschehen und muß bis 7 Uhr früh beendet sein. Tritt der Schneefall bei Tag ein oder dauert er bei Tag an, so muß die Reinigung stets bis 12 Uhr bzw. 18 Uhr beendet sein.
Schnee und Eis könnnen auf der Fahrbahnfläche nächst der Seitenmulde gelagert werden. Bei der Schneesäuberung ist darauf zu achten, daß keine Schneehöcker überbleiben. Eisplatten, welche sich durch Tropfwasser unter Gesimsen, Balkonen usw. bilden, sind sofort zu entfernen.
IV. Besandung der Gehsteige.
Die von Schnee und Eis gereinigten Behwegflächen sind sofort nach Beendigung der Reinigung mit geeignetem Sand, Asche oder Schlacke sorgfältig zu bestreuen. Diese Bestreuung ist nach Notwendigkeit zu wiederholen.
Bei plötzlicher Vereisung der Behwegflächen sind diese sofort reichlich zu besanden. Tritt eine plötzliche Vereisung bei Nacht ein, so hat die Besandung bis 7 Uhr früh zu erfolgen.
Bei Tauwetter ist Sorge zu tragen, daß überschüssige Sandmengen zur Vermeidung von Schmutzbildung entfernt werden.
V. Schneeschöpfen von den Dächern.
Besieht nach Schneefällen die Gefahr, daß Schnee oder Eis von den Dächern rutscht und auf die öffentlichen Gehwege fällt, so muß der Eigentümer (Bestandnehmer) oder dessen gesetzlicher Vertreter die Dachfläche sofort vom Schnee befreien lassen. Das Abschöpfen soll in der Regel nur in der verkehrsarmen Zeit erfolgen und zur Vermeidung einer Behinderung des Behverkehrs ohne Unterbrechung durchgeführt werden. Die Anzeige über die Vornahme dieser Arbeiten ist vorher in der nächsten Polizeiwachstube oder beim Polizeipräsidium mündlich bzw. fernmündlich zu erstatten.
Die Absperrung des Gehweges und des gefährdeten Straßenteiles während des Schneeschöpfens auf die Gehwegfläche hat beiderseits mit rotweiß gestrichenen Schranken zu geschehen.
Das Schneeschöpfen von den Dächern auf die öffentlichen Gehwege darf nur bei Tage vorgenommen werden. Jede Beschädigung von Leitungsdrähten und öffentlichen Beleuchtungseinrichtungen ist zu vermeiden.
Der Hausbesitzer muß den abgeschöpften Schnee sofort entweder selbst auf einen gestatteten Ablagerungsplatz abführen lassen oder er kann diese Abfuhr zu seinen Lasten dem Stadtbauamte übertragen.
VI. Sonderregelungen.
Der Bürgermeister kann im Einverständnis mit dem Polizeipräsidenten Abweichungen von den bestehenden Vorschriften zulassen und für bestimmte Gehverkehrsflächen, die zur Gehwegreinigung Verpflichteten ganz oder teilweise von der Einhaltung der vorstehenden Bedingungen befreien.
VII. Strafen.
Jede Verletzung der Vorschriften dieser Kundmachung sowie die Richtbefolgung der Weisungen des Polizeipräsidenten und der Straßenaufsichtsorgane wird, soferne nicht die allgemeinen Strafgesetze Anwendung finden, als Verwaltungsübertretung vom Polizeipräsidium Innsbruck mit Geld bis zu S. 150.— oder Arrest bis zu 2 Wochen bestraft.
VIII. Zeitpunkt des Inkrafttretens.
Die vorstehenden ortspolizeilichen Vorschriften treten am Tage nach der öffentlichen Verkündigung in Kraft. Der Bürgermeister: Dr. Melzer Anton e.h
Zu Absatz VI, Sonderregelungen: Die öffentlichen Gehwege vor zerstörten und gänzlich unbewohnten Häusern im Gebiete der Landeshauptstadt Innsbruck werden durch die städtische Straßenreinigung, auch im Winter 1945/1946 von Schmutz, Schnee und Eis gereinigt und mit Sand bestreut. Gebührenrechtlich bleibt der jetzige Zustand bestehen.
Der Bürgermeister: Dr. Melzere. h.
*
Verlängerung der franz. Fahrgenehmigung für Personenwagen und Motorräder. Für die am 15. Jänner 1946 ablaufenden franz. Fahrgenehmigung für Personenwagen u. Motorräder kann ab sofort, jedoch bis längstens Samstag, den 22. Dezember 1945, gegen Abgabe des alten Zulassungsantrages bei den zuständigen Bezirksverkehrsstellen (Fahrbereitschaften) eine Verlängerung der Fahrgenehmigung beantragt werden. Für die abgegebenen Zulassungsanträge wird von den Bezirksverkehrsstellen eine Interimsbestätigung ausgefolgt.
WOHINHEUTE!
Samstag, 15. Dezember Theater
Landestheater. 20 Uhr: „Der Troubadour“
Tiroler Heimatbühne, 20 Uhr: „s" Rullerl“
Filme
Kammer: „Der rettende Engel“ (2, 4, 6)
Zenteal: „Frau meinel Träume“
Triumph: „Wir machen Musik“
Laurin: „Immer nur Du“
Löwen: „Menschen vom Varieté“
Fulpmes: „Die schwarze Robe“.
Hall: „Rigoletto“
Wattens: „Damals“
Schwaz: „Schüsse in Kabine 7“
Jenbach: „Schlußakkord“ Kramsach: „Orient=Expreß“
Wörgl: „Romanze in Moll“
Häring: „Die Wirtin zum weißen Rößl“ Kufstein: Hirschen: „Sophienlund“
Hopfgarten: „Lache Bajazzo“
Ehrwald: „Brüderlein fein“
Telfs: „Der ewige Klang“
Reutte: „Toska“
Sonntag, 16. Dezember
Theater
Landestheater, 16 Uhr: „Die heilige Flamme“
20 Uhr: Erstaufführung „Scampolo“, von Dario Nicodemi
Tiroler Heimatbühne, 19.30 Uhr: „s" Rullerl“
Konzert
Landhaussaal, 20 Uhr: Beethoven=Festkonzert unter Leitung von Musikdirektor Fritz Weidlich; Fritz Bruckbauer (Violine)
*
Wegen des großen Erfolges der Feier „Fünfzig Jahre Kinematographie“ findet am
Sonntag, den 16. Dezember, um 10.30 Uhr vormittags im Zentralkino eine derholung der Vorstellung statt. Zur Vorführung gelangen: der erste Musikfilm „Solitude“ von Paul Fejos, 1929, und der Stummfilm „Münchhausen“ von Georges Melies, Paris, dem Erfinder des Kinoschauspiels, 1902. Die Einladung ergeht an jeden, der Interesse an der Entwicklung der Kinematographie hat. Der Kartenvorverkauf (3 Schilling) findet im Musikhaus Groß, MariaTheresien=Straße 37, statt.
Außerordentliche Gelegenheit für Emigranten: Diener, der auch bei Tisch servieren kann, für hohe französische Persönlichkeit gesucht. Kenntnis der französischen Sprache nicht erforderlich. Vorstellung ab sofort Zimmer 226 im Landhaus.
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bld. Matthias Sillaber, geb. 1906, Fp. 94862, letzter Aufenth. in Sarajevo, letzte Post 15. 3. wird gesucht von Maria Sillaber, Innsbruck, Sonnenburgstr. 2. 4-330
Oberschütze Hans Meyer, geb. 1901 in Wien, Fp. 25873 B. Letzte Nachricht aus Kischinew (Rumänien) vom 12. 8. 1944. Kameraden werden um Auskunft gebeten an Fr. Rosa Meyer, Walchsee 5 bei Kufstein, oder an Fam. Morandell, Innsbruck, Gumpstr. 59/III. 4-0372 Gekr. Emmerich Lercher, Fp. 21766, Panzerjägerabtl. 178, ist seit Juli 1944 bei den Kämpfen an der Beresina als vermißt gemeldet. Bitte Heimkehrer über dessen Schicksal an Polizeioberinspekt. Johann Lercher, Innsbruck, Heiliggeiststraße 1a. 4-0353
bid. Hans Wechselberger, geb. 1912 in Weer, zuletzt bei der 4. Geb.Div., Stab, III. Abt. Art.-Rgt. 94 im Raum von Brünn. Auskunft erbittet Josef Wechselberger. Kolsaß 9, Post Weer. 4-0431 Sitte zurückgekehrte Kameraden um Auskunft über meinen Sohn Franz Koch. Letzte Nachricht v. 3. 4. aus Verekne b. Preßburg. Leopoldine Koch, Kitzbühel, Schloß Kaps. 4-628
Sldat Alols Hechenberger, geb. 1923, letzte Post v. 8. 4. aus Oberschlesien südlich Breslau. Nachsicht erbeten an Fam. Hechenberger, Sautens 25, Otztal. 4-575 Etz. Alois Dorner, geb. 1915, Fp. 18868 C, vermißt in Kroatien seit dem 23. 9. 44 bei den Kämpfen um Banjaluka. Nachrichten erbeten an Vitus Dorner, Silz 179. Oberinntal. 4-219
Shütze Josef v. Stiller, geb. 1898, uletzt Inf.-Ausb.-Btl. 500 Brünn. Asperngasse, letzte Post aus Brunn am 13. 4. Luise v. Stiller, Ladis, Post Prutz bei Landeck.
4-217
f. Johann Schwelnberger, Fp. 6825 B, zuletzt am 17. Jänner 43 in einem Lazarett in Milarowa südlich Charkov, wird gesucht v. Schweinberger, Kramsach Voldöpp 20. 4-281
schtung! Fallschirmjäger! Wer kennt Schicksal der Einheit Fp.
L 61953 Lgpa. Unna II! Insbesondere Auskunft über Obergefr. Alois Seka, letzte Nachricht v. B. 2. aus Westfalen-Niederrhein. dute Belohnung für jede Auskunft. Seka. Innsbruck, Bienerstraße 4. Tel. 4172. 4-287
V. Hermann Pacher, geb. 1924, letzte Nachricht v. 20. April von d. Einheit 2. Geb.-Veterinär-Ers. Abtl. 18. Solbad Hall. Auskunft erbittet Johann Pacher, Schmiedemeister, Reutte. 4-163
Fräul. IIse Seyfert aus Dresden ist abgängig. Am 19. 4. war sie noch in Barwies. Wer weiß etwas! Viktoria Stütz Kundl 290. 4-433
Obgf. Stephan Nachbaur, geb. 1911, Fp. 32737, Funker beim deutschen Sender Bukarest, 23. 8. 44 von Rumänen gefangen nach Crajowa, von dort nach Rußland abgegangen. — Funkgf. Hans Nachbaur, geb. 1922, Fp. 48769 A, Funker bei Art.-Abt. östlich Litzmannstadt (Lodz), 20. 1. in russ. Lager Kutno, dann nach DeblinLublin gebracht, Ende März Richtung Odessa verladen. Nachrichten erbittet Joh. Jos. Nachbaur, Holzhandl., Rankweil, Vorarlberg. 4-559
Gfr. Hans Rauth, geb. 1920, letzter Aufenthalt Krim, Fp. 58915 D. Nachricht erbeten an Joh. Rauth, Leutasch-Waidach 204. 4-290
Josef Ladner, geb. 1926, Fp. 02800 C, letzte Nachricht v. 4. 5. aus d. Gegend Waagstatt. Auskunft an Familie Josef Ladner, See-Oberwald 10, Bezirk Landeck. 4-197 Bakaracs Theresia aus Blumau, z. Z. in Scheffau b. Kufstein, sucht ihre Schwester und Franz Leitgeb. 4-264
Erna Wörner aus Pluskau, Krs. Gurau, Sehles., dzt. Schwaz i. T., Franz-Josef-Straße 8, b. Heiß, bittet Verwandte und Bekannte um Nachricht. 4-259
Herta Seela aus Neumittelwalde, Krs. Grß.-Wartenberg, Schles., dzt. Schwaz, Tirol. Marktstr. 6, b. Berghofer, bittet Verwandte und Bekannte um Nachricht. 4-259
Offene Stellen
Sprachschule „Globus“ sucht erfahrene Übersetzer für Englisch und Französisch als Heimarbeiter. Nur gute und verläßliche Kräfte. Grundbedingung: Nicht wörtliche, sondern genaueste sinngemäße Ubersetzung der Texte. Zuschrift. an „Globus“, Maria-TheresienStraße 19. 5-0396
Vulkanisier-Werkstätte sucht Facharbeiter u einen geprüften Meister für Dauerstellung. Heimkehrer, ev. Kriegsversehrter bevorzugt. Schriftliche Angebote an Tiefenthaler, Kufstein, Feldg. 22.
5-0436
Schneider- u. Schnelderinnen werden für sofort gesucht. Schneiderei Mazagg. Prinz-Eug.-Straße 72, Tel. 2019. 5-0273
Fleißiger, kräftiger Hilfsarbeiter f. alle Arbeiten in Dauerstellung sofort gesucht. Druckerei Jenny. Leopoldstr. 14. 5-0417
Mädchen oder alleinstehende Frau, perfekte Köchin, für gepflegten Haushalt ganztägig bei guter Bezahlung per sofort gesucht. Vorzustellen Kufstein, Feldgasse 22.
5-0437
Tüchtiges Mädchen für alle Arbeiten im Haushalt gesucht. Einige Kochkenntnisse sind sehr erwünscht. Vorzustellen zwischen 13 und 15 Uhr bei Bürgermeister Dr. Melzer, Innsbruck, Sternwartestr. 6. 5-560
Haus u. Feldmagd, welche Freude für Landwirtschaft und schöne Gegend hat, wird zu baldigem Eintritt in vorzüglichen Dauerposten mit Familienanschluß gesucht; Witwe mit Kind kein Hindernis. Anfragen an Josef Nagiller, Patsch 50. 5-482
Stellengesuche
Meister des Kraftfahrzeughandwerkes, 39 J., Tiroler, sucht Stellung. Langjähr. Werkstättenleiter, Reiche Erfahrung in Betrieb, Fertigung und kaufm. Leitung. Angebote an Erler, Innsbruck, Schlerng. 5. 6-0397
Kaufmann, Heimkehrer, gelernt Textilhandel, sucht selbständige, ausbaufähige Stelle, Filialleiter, Lagerist od. dgl.; auch Lebensmittelbranche. Franz Federer, Kitzbühel, Bahnhofstr. 387.
6-0453
Kaufmann, 37 Jahre, Buchhalter, mit allen Systemen vertraut, perfekt in ital. Sprache in Wort u. Schrift, sucht Betätigung, auch halbtags. Franz Wolfsgruber, Innsbruck, Fürstenweg 2. 6-0153 Fachmann für Heizungen und für alle Reparaturen, gedient in gr. Hotels und Betrieben, sucht Posten als Hausmeister mit Wohnung. Brunner Albin, AndreasHofer-Str. 46, Hotel „Westbahnhof“. 6-0378
Tüchtige Zahlkellnerin sucht Stelle in Restaurant oder Café. Steger, Wörgl, Bahnhofstr. 12. 6-126
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Tausche Vorhänge gegen elektr. Heizofen oder Kochplatte, 220 V., ev. andere Bedarfsartikel f. Haus u. Küche; ferner Pelzmantel (hr. Fohlen) gegen gut erhalt. Ledermantel. Neu-Rum 183. 12 0163
Gebe schöne Puppenküche u. Puppenzimmer, eingerichtet, für gute Skischuhe 36 oder 37. Starrach, Adamgasse 19. 12-0168
Tausche gut erhaltene Sklschuhe 35 gegen gute Berg- oder Skischuhe 38. Hanni Saxer, St. Johann i. T., Meraner Straße 9. 12-0157
Photoapparat 6X9 und Sommerski mit Bindung zu tauschen gegen Fernglas; Skischuhe 43 gegen Bergschuhe 42, schwarzer Herrenanzug gegen Damenkostüm, dunkel. ferner Knabenschlittschuhe, Dampfmaschine, Damenschuhe 37, gegen Rodel oder sonstige Gebrauchsgegenstände. Ab 7 Uhr abends Mühlau, Kirchgasse 16/I.
12-0174
(ehe neue Bergschuhe 36 für Kinderski f 5-Jährigen und Pelzschalkragen, schwarz. Gebe Korkschuhe 36. mit hoh. Abs., für Angorapullover. Tel 3611, Kl. 863.
12-0173
Angorapullover, neue Damenkeilhose (beiger Cord), Damen-Wintermantel (mod., Friedensstoff), alles Größe 42—44 und neue, gr. Puppe gegen Verschiedenes zu tauschen. Erzh.-Eugen-Straße 34, 3. St. rechts. 12-0176
Tausche ganz neue Bergschuhe 39 geg. gut erhaltenen Sportwagen. Frau Dollinger, Amthorstr. 53.
12-0179
Biete Herrenhalbschuhe 42—-43 od. eine Sportarmbanduhr. Suche Damensportschuhe 38-39. H.-Kellner. Innstraße 2/II. 12-0178
Biete schönen, fast neuen Hubertusmantel geg. anderen, elegant., warmen Mantel, mittl. Gr. Biete silberne Uhrkette, silberne Ohrringe. Toilette-Spiegel, Handmalerei. Beinrahmen, verschiedenen Schmuck. geg. nur schönes Kleidungsstück Winterkleid, Schuhe 37. Hötting. Bildg. 12. Eder. 12-0186 Neue Lederaktentasche geg. 2.60 m Wollstoff: ferner schöne Puppe gegen braunes, kurzhaariges Fell zu tauschen gesucht. Fallmerayerstraße 4 r., 13—16 Uhr. 12-0185 Gut erhaltener Herren-Überrock, dunkelbl. und neues Seidenhemd 39 gegen kleinen Sparherd zu tauschen gesucht Michaeler, Ahornhof 14, Pradl. 12-0189
Suche Silber-Armreiferl u. Ketterl für Kind; gebe Galoschen, neu, prima, ohne Absatz, 37—38, oder 9 Reinleinen-Handtücher, neu. Verdroßnlatz 2MV lnka. 12-9116