Tiroler Tageszeitung 1945

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4—..
Redaktionelle Einsendungen an die Schriftleitung der „E. C.“, Innsbruck, Andreas-Hofer-Str. 4. — Druck: Tprolia, Innsbruck, Andreas-Hofer-Str. 4
Mittwoch, 3. Oktober 1945
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Vien, 2. Oktober. Folgendes amtliches knmunique wurde gestern vom Allierten sit ausgegeben: Heute, 1. Oktober, wurde saer dem Vorsitz General Mac Clarks se Sitzung des Alliierten Rates abgehal General Clark und die übrigen allinten Oberbefehlshaber, Marschall der #wjet=Union Iwan Koniev, Generalunant Sir Richard Mac Creery und ineralleutnant Emile Marie Bethouut denen ihre politischen Berater und i Stellvertreter zur Seite standen, benrachen eine große Anzahl von Fragen.
der Rat prüfte die Frage der provisori. A D57 flösterreichischen Regierung! ggenberg Ensängerinnen, Naße bestehen #a von GugKiesensaale der Mkustik einen Auserwählten.
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und die Ratsmitglieder werden ihren betreffenden Regierungen Vorschläge unterbreiten.
Der Rat beschloß die Wiederrichtung einer freien Presse im Gesamtgebiet von Österreich, die bloß den Bedingungen der militärischen Sicherheit unterliegen soll.
Der Rat beschloß ferner, daß vom 1. Dezember an das Tragen militärischer Uniformen, wenn diese nicht auf eine andere Farbe als grau oder khaki umgefärbt worden sind, allen ehemaligen Angehörigen der deutschen Wehrmacht und allen österreichischen Zivilpersonen verboten ist.:
Pressefreiheit in Österreich
Wianist Othmar Federum als zuIutentionen der Auch den schwie= und Marxlietigte und so den Mutend förderte. uß und der Hörersit lossenen LiederSschwenter.
Vien, 2. Oktober. Im Anschluß an seine itzung vom 1. Oktober erließ der Alliierte sit nachstehende öffentliche Bekanntma
zung:
in Anerkennung der großen Bedeutung mer österreichischen Presse für den Wiemaufbau des Landes, die Stärkung der #nokratischen Einheit des österreichischen bltes und die Wiedererrichtung eines nen, unabhängigen und demokratischen berreichs erklärt der Alliierte Rat folgen
1 Der demokratischen Presse wird hiersa das höchstmögliche Ausmaß von Freil unter den nachstehend genannten Begungen gewährt:
sie Presse muß demokratische
sundsätze aufrecht erhalten, wie auch P#entschlossenen Kampf gegen nationalhalistische, deutsche und militärische Denkseise und deren Lehren in allen ihren For und Erscheinungsformen im politien, sozialen, kulturellen und wirtschaftsen Leben.
die Presse darf keine Mitteilungen brinin, die geeignet sind, die militärische Si#cheit der Besatzungsstreitkräfte aller der irgend einer Besatzungsmacht zu geührden.
Die Presse darf keiné böswilligen Miteilungen veröffentlichen, die gegen die Beitzungsmächte oder eine von diesen gerich# sind und die darauf abzielen, die Einseit unter den Alliierten zu stören oder im sterreichischen Volke Mißtrauen oder el seindseligkeiten gegen die Besatzungsmäch#oder eine von diesen oder deren Streit
r käste in österreich hervorzurufen. Die # esse darf keine Mitteilungen bringen, die neignet sind, die militarische Sicherheit der kesatzungsstreitkräfte aller oder irgend iner Besatzungsmacht zu gefährden.
2 Die Verbreitung der demokratischen
österreichischen Presse, die in übereinstimmung mit den im Punkt 1 festgelegten Bedingungen herausgegeben wird, ist in ganz Österreich gestattet, ohne Rücksicht auf die Zone, in der sie herausgegeben wird.
3. Zeitungen und Zeitschriften unterliegen nicht der Zensur.
4. Die Verletzung der in Punkt 1 festgelegten Bedingungen hat Bestrafung einschließlich der zeitweiligen oder dauernden Einstellung der Zeitungen oder der Zeitschrift zur Folge, die den Verstoß beging.
5. Die Aufsicht über die Einhaltung der vorstehend angeführten Richtlinien einschließlich der in Punkt 4 vorgesehenen Strafen obliegt dem Alliierten Rat.
Tragen von Aniformen verboten
Wien, 1. Oktober. PRS. Der Rat der Alliierten erließ am 1. Oktober folgendes Verbot:
1. Das Tragen militärischer Uniformen und Ausrüstungsgegenstände ist allen ehemaligen Angehörigen der deutschen Wehrmacht und allen Zivilpersonen der Republik Österreich verboten.
2. Militärische Uniformen dürfen als Zivilkleidung nur getragen werden, wenn sie vorher so umgefärbt wurden, daß sie sich merklich von ihrer Originalfarbe unterscheiden. Die neue Farbe darf weder grau noch khaki sein. Schulterstücke, Uniformknöpfe und alle anderen militärischen Kennzeichen müssen entfernt werden.
3. Das Tragen aller militärischen Kopfbedeckungen und der Koppeln ist verboten.
4. Diese Entscheidung tritt, so wie sie praktisch durchführbar ist, nach dem 1. November 1945 in Kraft, jedoch nicht später als am 1. Dezember; nach diesem Datum unterliegen alle übertretungen der Bestrafung.
für ganz
Villach, 3. Bruck—Graz, 4. Salzburg—Graz,
5. Linz—Klagenfurt über Villach. Dieser neue Reiseverkehr, der für das ganze Bundesgebiet ab 1. Oktober gelten soll, richtet sich nach Fahrplänen, die am 5. Oktober veröffentlicht werden. Es ist zu bemerken, daß diese Züge nur solche Personen zur freien Fahrt zwischen den verschiedenen Zonen benützen dürfen, welche die Ausweise besitzen, die in der früheren Verlautbarung über die Verkehrsfreiheit in Österreich aufgezählt wurden.
Die zentrale Leitung der österreichischen Eisenbahnen wir vorübergehend festgesetzt, bis eine österreichische Zentralregierung von den vier Besatzungsmächten anerkannt wird. Wenn diese Anerkennung erfolgt ist, soll die Leitung und der Betrieb der österreichischen Eisenbahnen der österreichischen Regierung vollends übergeben werden.
Die vorläufige Zentraldirektion hat an ihrer Spitze ein viergliedriges Komitee, das aus den Führern des Transportwesens der vier Besatzungsmächte besteht; dieses Komitee soll in enger Fühlung mit einem österreichischen zivilen Organisations= und Leitungsausschuß zusammenarbeiten, der sich aus fünf Mitgliedern zusammensetzt: dem Generaldirektor und den Leitern der vier Direk
tionen Linz, Villach, Innsbruck und Wien. Zum tatsächlichen Leiter für das gesamte Eisenbahnwesen wurde Generaldirektor genieur E. R. Kaan bestimmt, ehemaliger Leiter für die Elektrifizierung der österreichischen Bundesbahnen bis 1938, einer der geeignetsten Ingenieure der österreichischen
Eisenbahnen.
Der Generaldirektor und sein Kabinett sollen unter unmittelbarer Kontrolle des viergliedrigen Komitees für das Transportwesen arbeiten.
Die Bestimmungen für die Kraftfahrzeuge
Nachstehende Beschlüsse gelten für den Verkehr von Kraftwagen und Fuhrwerken zwischen den verschiedenen Besatzungszonen. Die betreffenden Wagen müssen vorschriftsmäßig in einer der vier Zonen registriert sein und der Fahrer muß sich nach den Vorschriften richten, die für den freien Verkehr von Einzelpersonen gelten. Die Bestimmungen über den Verkehr in jeder Zone müssen beobachtet werden und die Fahrzeuge, welche Waren befördern, müssen sich nach den Weisungen richten, die vom Gruppenfahrbereitschaftsleiter iener Zone erlassen wurden, in welcher das Fahrzeug registriert ist.
Wieder Postverkehr in ganz Österreich
1 Der Alliierte Rat teilt mit, daß ab 1. Oktober 1945 neuerdings der einheitliche Postverkehr für ganz österreich für bestimmte Kategorien von Postsachen zugelassen wird. Die verschiedenen zugelassenen Gruppen sind:
a) Postkarten.
b) Gewöhnliche Briefe im privaten Briefverkehr bis zu einem Höchstgewicht von 500 Gramm.
c) Gewöhnliche Briefe im öffentlichen Briefverkehr bis zu enem Gewicht von 1000 Gramm.
d) Einschreibbriefe unter denselben Bedingungen wie für den gewöhnlichen Briefverkehr unter b) und c).
2. Jede Post, die in Postämtern, Briefkästen oder Abstellräumen aufgegeben wird, muß vom 1. Oktober an auf der Rückseite des Umschlages die Adresse des Absenders führen.
3. In der Anschrift des Schreiben. muß das Land angegebn werden, wohin die Post befördert werden soll.
4. Die Alliierten sind besonders darauf bedacht, auch den übrigen Postverkehr, wie er bereits in einigen Ländern in Betrieb ist, für ganz Österreich zuzulassen und es ist beabsichtigt, die Ausdehnung der wichtigsten dieser Verkehrszweige auf einheitlicher Grundlage für ganz Österreich zu genehmigen, sobald es die Zustände gestatten.
Um die Rückkehr zu normalen Lebenssingungen durch die Wiederherstellung sines freien demokratischen Staates in ssterreich zu ermöglichen, hat der Alliierte sat einstimmig beschlossen, die Reisen für sktimmte Gruppe von österreichischen lsaatsbürgern zu erleichtern und diesen so schnell wie möglich Dauerpassierscheine zu stteilen. Es handelt sich um folgende Kategerien:
1. Das Verwaltungspersonal der österreiltischen Regierungsbehörden einschließlich sies Personals des Post= und Telegraphennbesens und der Eisenbahnen.
2. Personen, die entweder in der Industrie oder im Handel tätig sind oder in jedem anderen Betrieb, der Reisen erfordert.
3. Landwirtschaftliche Arbeiter und solche Arbeiter, deren Beruf lebenswichtig ist, die in der Nähe der Demarkationslinie zwischen zwei Zonen wohnen, wenn sie ihre Beschäftigung zwingt, diese Demarkationslinie zu überschreiten.
Es ist zu erwarten, daß diese Maßnahmen zur Erleichterung des Reiseverkehrs in Österreich am 15. Oktober in Kraft treten. Das genaue Datum wird mitgeteilt, sobald es endgültig festliegt.
Verkehrserleichterung zwischen den
1. Oktober ist vom Alliierten Rat fol
sende Entschließung bekanntgemacht wor
iten: Der Alliierte Rat genehmigt den Eisen
jlahnverkehr nach regelmäßigen Fahrplänen
unter Kontrolle des österreichischen Zivil#idersonals, sowie den freien Verkehr von Frachtwagen und Führwerken zwischen den sterschiedenen Zonen in Österreich.
1 Bis jetzt war dieser Verkehr begrenzt und
sand unter strenger Kontrolle der Besat
jungsbehörden. Auf Grund des neuen Pro
nams für die Eisenbahnen wird er nun
mehr durch eine österreichische Zivildirektion kontrolliert und geleitet. Gemäß diesem Plan, der für das ganze Staatsgebiet gilt, dürfen österreichische Zivilpersonen im ganzen österreichischen Gebiet reisen, vorausgesetzt, daß sie mit den erforderlichen Ausweispapieren versehen sind. Waren, deren Transport von alliierten wirtschaftlichen Behörden genehmigt wurden, dürfen gleichfalls in ganz Österreich frei befördert werden.
Die Züge werden gemäß folgender Priorität fahren: 1. Wien—Innsbruck, 2. Wien—
Wahlergebnisse in Frankreich
Zürich, 1. Oktober. (Radio Zürich.) Aus Paris wurden die endgültigen Ergebnisse der französischen Bezirks= und Provinzialwahlen berichtet. Zu bestellen waren insgesamt 2800 Sitzt die sich wie folgt verteilen:
Sozialisten 879 gegenüber 445 im Jahre 1939, Radikalsozialisten 565 gegenüber 978, Rechtsparteien 440 gegenüber 707, Kommunisten 349 gegenüber 72, Volksrepublikanische Bewegung 198 gegenüber 32, Ze trum 193 gegenüber 549 und verschiedene 174.
Neues Statut der Inteenationalen Gewerkschaften
Paris, 2. Oktober. Der Kongreß der Weltgewerkschaften wählte heute einen Ausschuß, der für die vorgeschlagene neue internationale Organisation der Weltgewerkschaften ein Statut entwerfen soll. Der Ausschuß wird von Sir Walter Citrine (England), Sidney Hillmann (Amerika), V. Kufnezow (Sowjetunion), B. Franchon (Frankreich), H. F. Cr (China) geleitet. Je ein Sitz wurde den Vertretern von Mexiko, Schweden, Südafrika, Australien. Norwegen, Indien, Polen, Tschechoslowakei und Italien sowie dem früheren Internationalen Gewerkschaftsverband und dem Internationalen Transportarbeiterverband zugewiesen. Der südafrikanische Delegierte W. J. de Vries unterstützte heute den Vorschlag der britischen vordnung, daß die neue Organisation sich auf
Gewerkschaftsfragen beschränken und keine allgemeine politischen Aktionen unternehmen solle.
Neuestes vom Tage
Vereinigte Staaten
Der frühere deutsche Luxusdampfer „Europa“ wurde von den amerikanischen Behörden als Kriegsbeute übernommen.
England
Im Oktober findet in London eine internationale Jugendkonferenz statt, bei der 63 Länder vertreten sein werden.
Die britische und amerikanische Regierung haben von allen deutschen Fabriken und Handelsgesellschaften, die sich auf spanischen Boden befinden, Besitz ergriffen.
Tschechoslowakei„
Die Bata=Schuhfabrik in Mähren hofft, bis zum Jahresende 8,700.000 Schuhe herstellen zu können,
Griechenland
Die Könige von Griechenland und Jugoslawien protestierten dagegen, daß sie bei der Abfassung der Friedensverträge mit Italien und Bulgarien vollkommen umgangen werden.
Polen
Der polnische Justizminister hat die erste Liste der Kriegsverbrecher mit 73 Namen veröffentlicht. V
Ferner Osten.
Die japanischen Trusts fordern von der Regierung Schadenersatz für die Einbußen, die sie infolge der Kapitulation erlitten hätten. Die volkstümliche Presse nimmt aufs schärffte Stellung gegen dieses Begehren.
Wie man jetzt erfährt. war am 14. August in [Tokio ein Militärputsch geplant, um den Mikado an der Kapitulation zu hindern. Hohe Offiziere brachten das Komplott zum Scheitern. Die Führer des Putsches haben Harakiri begangen.