Tiroler Tageszeitung 1945

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Ausgaben dieses Jahres – 1945
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Seite 2 Nr. 60
Tiroler Tageszeitung
Freitag, 31. August 1945
SAus stadt Fund Land
Zwei Korrektoren werden ab sofort eingestellt. Französische Sprachkenntnisse erwünscht. Vorzustellen in der Verlagsanstalt Tyrolia A.G., Drukkereileitung, Innsbruck, Andreas=Hofer=Straße 4, 2. Stock.
An alle Kraftfahrzeugbenützer!
Alle Bewilligungen zur Benützung eines Kraftfahrzeuges, die bis zum 15. September ihre Gültigkeit verlieren, sind ohne weitere Formalitäten bis zum Erlasse weiterer Anweisungen gültig.
Am die Rauchmühle
Der freigewählte Betriebsrat der Firma Anton Rauch bestätigt, daß derzeit der Arbeiter= und Angestelltenschaft sozialpolitisch und lohnrechtlich folgende Zuwendungen zuerkannt werden:
1. Die Löhne, die die Firma Rauch bezahlt. sind höher als die des Tarifvertrages.
2. Darüber hinaus erhalten die Gefolgschaftsmitglieder das ihnen rationsmäßig zustehende Mehl und Brot gratis.
3. Je nach Möglichkeit werden andere Beihilfen gewährt, so z. B. wurden von der Firma die Einkellerungskartoffeln besorgt und gratis abgegeben.
4. Die Firmeninhaber legen besonderen Wert darauf, daß die Kinder der Gefolgschaftsmitglieder zu tüchtigen und vollwertigen Menschen ausgebildet werden. Die Fixma gibt daher Beihilfen für den Besuch von höheren Schulen und für gediegene handwerkliche Ausbildung.
5. Die Fürsorge für alte Mitarbeiter ist in der Weise ausgebildet, daß diese, ohne jemals einen Beitrag zu zahlen, monatliche Zuwendungen (Pensionen) bekommen, die in ihrer Gesamtheit in jedem Jahr 20.000 RM ausmachen. Außerdem werden die Ruheständler auf Kosten der Firma bei der Krankenkasse als freiwillige Mitglieder versichert. Diese Altersversorgung wird schon seit dem Jahre 1927 zur größten Zufriedenheit aller Arbeiter und Angestellten durchgeführt.
Für den Betriebsrat:
Hermann Amann, August öberl und Andrä Öttl.
Patscherkofelbahn
Ab 1. September beginnt bis auf weiteres auch an Wochentagen der Betrieb auf der Patscherkofelbahn um halb 8 Uhr früh.
Die Bahn sucht Arbeiter
swird darauf hingewiesen, daß die Einbringung von Gesuchen um Aufnahme in den Verwaltungsdienst der Österreichischen Bundesbahnen derzeit vollkommen zwecklos ist. In Hinkunft werden derartige Gesuche nicht mehr behandelt und können wegen einer Erledigung ihrer Eingabe vorsprechende Aufnahmebewerber nicht mehr vorgelassen werden.
Dagegen besteht großer Bedarf an manuellen Arbeitern für den Wiederaufbau, vor allem an solchen, die für die Instandsetzung von Hochbauten, Oberbau und Brücken in Betracht kommen. Derartige Aufnahmebewerber haben die Möglichkeit, sich bei der Hochbaubahnmeisterei Innsbruck oder aber bei der Bahnmeisterei Brixlegg zum Dienstantritt zu melden. Auch Meldungen bei anderen Bahnmeistereien werden entsprechende Behandlung finden.
Bahnermäßigung für Bewohner Außerferns
Die Bewohner der Gemeinden des Bezirkes Reutte erhalten nach mindestens dreimonatiger Seßhaftigkeit in diesem Bezirk 50 Prozent Ermäßigung auf die gewöhnlichen Fahrpreise. Diese Ermäßigung gilt für den Verkehr zwischen Bahnhöfen der Strecke Schönbichel=Grießen und Innsbruck=Hbf. Für die Ermäßigung ist ein von der Wohngemeinde ausgestellter Einheimischenausweis mit Lichtbild nötig. Vordrucke für diesen Ausweis werden an den Fahrkartenschaltern zu 50 Pfennig das Stück verkauft. (L5K.)
Errichtung einer Zahlstelle Jenbach der Allgemeinen Ortskrankenkasse in Innsbruck
Die Werkkrankenkasse Ernst Heinkel AG. in Jenbach wurde mit Regierungsbeschluß vom 23. August mit Wirkung 3. Mai 1945 aufgelöst und der Allgemeinen Ortskrankenkasse in Innsbruck zur Verwaltung übergeben.
Im Interesse der Versicherten und Arbeitgeber in Jenbach und Umgebung ergab sich daher die Notwendigkeit, eine Zahlstelle der Krankenkasse in Jenbach zu errichten. Die Zahlstelle beginnt ihre Tätigkeit mit 1. September. Die Kassenlokale befinden sich im Verwaltungsgebäude der Fa. Ernst Heinkel AG. im Raum der früheren Werkkrankenkasse. Der Wirkungskreis der Zahlstelle ist ausgedehnt auf das Gebiet des Ortes Jenbach und Umgebung bis einschließlich des
An die Bevölkerung Tirols!
Schon mehrmals ist an die Bevölkerung des Landes ein Aufruf zur Ausführung der Arbeiten ergangen, die sich für den Aufbau und die Versorgung mit lebenswichtigen Erzeugnissen als äußerst notwendig erweisen.
Die so angeworbenen Arbeitskräfte wurden der Arbeit zugeführt, doch sie genügen nicht, um die verschiedenen uns gestellten Aufgaben zu Ende zu führen, so daß man dem nächsten Winter mit großer Besorgnis entgegensieht. Eine beträchtliche Anzahl Arbeiter ist noch für die Durchführung von wichtigen Arbeiten an Eisenbahnbrücken und anderen Bahnanlagen erforderlich, ebenso für die Wiederinstandsetzung der elektrischen Leitungen, für die Kohlenförderung, die Landwirtschaft, die Holzschlägerung, die Schuttwegräumung, die Wiederherstellung der beschädigten Häuser, die Instandsetzung der Wasser= und Gasanlagen und außerdem für vielerlei anderen Bedarf.
Wir richten daher an die Bevölkerung folgenden Aufruf:
Aufruf zur Mitarbeit jedes Einzelnen am Wiederaufbau unseres Vaterlandes
Dieser Aufruf richtet sich an alle.
Die Männer und Frauen, die bereits in großer Zahl an der Arbeit sind, erwarten mit Recht, daß die Arbeitsfähigen sich nicht ihrer Pflicht entziehen.
Die Arbeitsämter, beziehungsweise — in den Gemeinden, in denen kein Arbeitsamt besteht — die Gemeindebehörden, werden die Meldungen entgegennehmen.
Zur Meldung sind verpflichtet:
Die Personen männlichen Geschlechtes vom vollendeten 16. bis 60. Lebensjahre.
Die Personen weiblichen Geschlechtes vom vollendeten 16. bis 45. Lebensjahre.
Personen, die in einem vorschriftsmäßigen Arbeitseinsatz, im Unterricht, als Beamte, als selbständige Unternehmer oder Landwirte oder in einem freien Berufe nicht voll beschäftigt sind. Ganz besonders haben sich zu melden: Personen, welche ohne Genehmigung gewerbliche Arbeiten selbständig ausführen;
Personen, welche ohne festen Arbeitsvertrag in einem landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betriebe beschäftigt sind;
Flüchtlinge, auch wenn sie in ihrem Herkunftsland eine Tätigkeit ausüben, an welche sie noch gebunden sind;
die von ihrem Amte enthobenen Beamten und Angestellten,
die Schüler der Mittel=, Hoch= und Fachschulen, solange die Anstalt, die sie besuchen, noch nicht wiedereröffnet ist;
die in die Heimat zurückkehrenden Wehrmachtsangehörigen.
Von der Meldung sind befreit:
1. Die Angehörigen der Vereinten Nationen;
2. die in Lagern befindlichen Personen;
3. Frauen, welche mit ihrem Ehegatten und einem oder mehreren Kindern zusammenleben und den Haushalt führen;
4. schwangere Frauen;
5. Personen geistlichen Standes;
6. gänzlich arbeitsunfähige Personen;
7. die in ihren Lehranstalten zu Wiederherstellungsarbeiten verwendeten Schüler;
8. die in der Landwirtschaft voll beschäftigten Bauersfrauen, Bauernsöhne und =töchter.
Achentales. Die Arbeitgeber und Versicherten werden aufmerksam gemacht, daß vorläufig zwei Amtstage in der Woche stattfinden. Die Amtsstunden an diesen Tagen sind: Mittwoch von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr; Samstag von 9 bis 13 Uhr.
Die Zahlstelle ist für Ein= und Auszahlungen zuständig und werden alle An= und Abmeldungen usw. entgegengenommen. Die Rechte und Pflichten der früheren Mitglieder der Werkkrankenkasse Ernst Heinkel AG. richten sich ab 1. September nach den Satzungen der Allgemeinen Ortskrankenkasse in Innsbruck.
THEATER UND KUNST
Freitag, 31. August
Theater
Landestheater, 17 Uhr: „Die fünf Karnikel“ (Gastspiel der Breinößlbühne.) Klingenschmidbühne (Laurinkino), 4, ½7 Uhr: „Ein Blitz aus heiterem Himmel“, Bauernkapelle Gundolf. (Zum letzten Male.)
Rückführung der körperbehinderten Reichsdeutschen
Der Landesverband Tirol der Österreichischen Gesellschaft vom Roten Kreuz gibt nachträglich bekannt:
Der Rücktransport bezieht sich augenblicklich nur auf die im Stadtkreis Innsbruck, nicht, wie irrtümlich bekanntgegeben wurde, im Bezirk Innsbruck wohnenden Reichsdeutschen.
Die Verständigungen für die Transporte erfolgen durch die Polizei, auch auf Grund der Meldung beim Roten Kreuz.
Jede Nachfrage über Abfahrt des Transportes, Einteilung usw. kann nicht beantwortet werden und ist daher zwecklos.
RADIO ROT-WEIST-ROT
Anderungen der Wellenlänge des Senders Rot=Weiß=Rot
Ab Samstag, 1. September, 6 Uhr früh, sendet Radio Rot=Weiß=Rot in Salzburg über 1267 Kilohertz auf Mittelwelle 236.8 Meter. Die Hörer müssen also am genannten Tage ihren Apparat auf die genannte Wellenlänge einstellen.
Radio Innsbruck
Paul Verlaine und Claude Débussy
Radio Innsbruck bringt heute um 18.15 Uhr eine französische Sendung, in der Traute Foresti Dichtungen von Paul Verlaine und Ernst Hardt sprechen wird. Alfred Cartot spielt ein Prélude von Claude Débussy.
SPORTUNDSPIEI
Die Meldepflichtigen haben sich innerhalb einer Woche bei den Arbeitsämtern oder, wo solche nicht vorhanden, bei den Gemeindeämtern zu melden. In Orten, für welche ein bestimmtes Datum festgesetzt wurde, hat die Anmeldung zu diesem Termin zu erfolgen. Diejenigen Personen, welche sich seit 1. Juli 1945 bereits bei den Arbeitsämtern gemeldet haben, brauchen diese Meldung nicht zu erneuern.
Personen, welche sich erst nach Veröffentlichung dieses Aufrufes in Tirol niederlassen, haben sich ebenfalls zu melden, und zwar innerhalb einer Woche, gerechnet vom Tage ihrer Ankunft.
Alle Meldepflichtigen müssen persönlich bei den Arbeitsämtern oder den Gemeindebehörden vorsprechen. Nur wenn ihnen dies aus triftigen Gründen, wie Krankheit usw. unmöglich ist, können sie ihre Anmeldung durch einen Beauftragten oder auf schriftlichem Wege vollziehen. Die sich meldenden Personen sind verpflichtet, jede Art von Arbeit, die ihnen durch die Arbeitsämter oder Gemeindebehörden zugewiesen ist, anzunehmen und bestmöglich auszuführen.
Wer nicht bereit ist, für sein Vaterland zu arbeiten, darf nicht erwarten, daß das Vaterland sich seiner annimmt.
Wer die Meldung unterläßt, die ihm bestimmte Arbeit verweigert oder sich ihr zu entziehen versucht, erhält keine Lebensmittelkarten und muß gewärtigen, einer Aufbauarbeit außerhalb des Landes zugewiesen zu werden.
Wer den Vorschriften der vorliegenden Anordnung nicht Folge leistet oder sich gegen dieselben auflehnt, wird gemäß den Bestimmungen des Paragraph 19 der Verordnung Nr. 200 der Militärregierung bestraft.
Leibesübungen für Hochschüler und alle Akademiker
Das Hochschulinstitut für Leibesübungen der Universität Innsbruck beginnt mit seinem übungsbetrieb, nachdem die Militärregierung die Wiedereröffnung der Universität gestattet hat, am 3. September. Damit wird allen Studierenden und Altakademikern Gelegenheit gegeben, in den schönen Anlagen des Hochschulinstitutes für Leibesübungen jede Sportart zu betreiben.
Vornehmlich sollen die übungsstunden für neuinskribierende Hörer und für höhere Semester des Institutes zum Vortraining bis zum Studienbeginn am 15. September gelten.
Die Anmeldung für nachstehende übungsstunden erfolgt im Hochschulinstitut für Leibesübungen der Universität Innsbruck, 1. Stock, Zimmer Nr. 3.
Folgende übungsmöglichkeiten werden sofort gegeben sein: Für Männer: Hallenturnen, Spiele, Leichtathletik, Fechten, Versehrtenturnen, Tennis. Für Frauen: Gymnastik und die für Männer angeführten übungsmöglichkeiten in eigenen übungsstunden. In Kursen für Männer und Frauen werden Ruder= Bergsteiger=, Wander=, Schwimm= und Trockenschikurse sowie Volkstanzkurse für Anfänger und Fortgeschrittene abgehalten.
Tennisturnier in Kitzbühel
Seit Wochen hat der Tennisbetrieb in Österreich auf den Salzburger Plätzen seinen Anfang genommen, wo neben internationalen Spielern auch österreichische Spitzenspieler in Schaukämpfen hervorragende Leistungen zeigten. Nun findet ein Tennisturnier in Kitzbühel in der Zeit vom 7. bis
9. September statt, um dem sportlichen Leben in Tirol neuen Impuls zu geben. Es werden durchgeführt: Herreneinzel, Dameneinzel, Herrendoppel.
Meldungen sind zu richten an den Turnierausschuß, zu Händen Herrn Walter Föger, Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel. Als Nennungsschluß ist Montag, der 3. September, bestimmt. Die Auslosung findet am Mittwoch, 5. September, durch den Turnierausschuß statt. (REG.)
Fußball in Landeck
Am 26. August weilte der Sportverein Innsbruck mit zwei Mannschaften in Landeck als Gast. Nachdem die Jugend Innsbrucks trotz dauernder überlegenheit der Landecker einen knappen 1:0= Sieg erringen konnte, trafen sich im Hauptspiel zwei gleichwertige Mannschaften. Innsbruck zog gleich mächtig los und konnte, vom Wind begünstigt, bis zur Halbzeit einen Vorsprung von 3:1 Toren herausholen. Nach dem Seitenwechsel schien es, als ob Landeck einem Sieg zusteuern würde. Von unglaublichem Schußpech verfolgt und nicht zuletzt durch das Fehlen von drei Stammspielern, die nicht vollwertig ersetzt werden konnten, war es nicht mehr möglich, den Vorsprung der Innsbrucker aufzuholen und konnten diese einen glücklichen 4:2=Sieg mit nach Hause nehmen. Herr
Kleinmond, der das Jugendspiel leitete, ließ den Spielern freien Lauf, hatte jedoch das Spiel jederzeit in sicherer Hand. Unparteiischer im Hauptspiel war Herr Lienhardt, Landeck.
Ein- und Ausfälle
Macht Gebrauch vom Fahrkartenvorver
kauf im Tiroler Landesreisebüro!
Filme (Spielzeiten in Innsbruck 3, 5, 7 Uhr) Kammer: „Die gold Stadt“ (7 Uhr ausverkauft) Triumph; „Schrammeln“
Zentral: „Orientexpreß“
Löwen: „Eine Nacht im Mai“
Hall: „Die goldene Stadt“.
Die große französische Film=Wochenschau (Les Actualités Frangaises, Année 1945, No. 32) bringt in deutscher Sprache die neuesten Bildberichte vom Weltgeschehen. Zu sehen in den Innsbrucker Filmtheatern.
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Vortrag über „Wien und sein Burgtheater“ verschoben
Der Vortrag Werner Röttingers über „Wien, seine Gesellschaft und sein Burgtheater im vergangenen Jahrhundert“ wird verschoben.
Lieder= und Arienabend Rudolf Christ
Am vergangenen Freitag entzückte uns Rudolf Christ durch einen ganz ausgezeichneten Liederund Arienabend, den man ruhig als eine der bestgelungensten Veranstaltungen der ganzen Saison bezeichnen kann.
Neben einer glänzenden Stimmbeherrschung bezauberte uns Christ durch die ausgesucht feine Sorgfalt und Disziplin, mit der er jede einzelne seiner Vortragsnummern sang. Die Lieder von Schubert, Schumann und Wolf, von Cornelius und Strauß klangen so rein und sicher, so echt lyrisch und liedhaft, daß es eine Freude war, sie zu hören.
Im zweiten Teil des Abends, der dem Künstler in den schwierigen Oratorien und Arien alle Möglichkeiten zur Entfaltung seiner Stimme und seines Temperamentes gab, bewies Christ eine große künstlerische Reife.
An dem hohen künstlerischen Genuß dieses Abends, der auch durch Rundfunk übertragen wurde, hatte Herta Reiß am Steinway durch seinsinnige, vornehm einfühlende Begleitung erheblichen Anteil.
Gemischtes Konzert im Landestheater. Samstag,
1. September, um 15.30 Uhr. Mitwirkende: Therese Köscegy, Sopan des Budapester Opernhauses, Tony SommerWirtinger, Konzertpianistin, Grit Malveen=Schneider, Geigensolistin. Romantische und klassische Stücke, Arien und Lieder.
Vortrag „Schrift und Charakter“
Am Mittwoch, den 5. September, um 19.30 Uhr findet im großen Saale der Kammer für Arbeiter und Angestellte in der Maximilianstraße ein Vortrag von Horst Walter unter dem Titel „Schrift und Charakter“ statt. — Der Kartenvorverkauf beginnt am Montag, 3. September, in der Zeit zwischen 17 und 18 Uhr, Maximilianstraße 7, Parterre.
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Stimmungen, die Vohl schweigen sund so lange nich der Japaner der sackert, es könnt der einen neuen. sch wenden. Die zischen Regierung rätheit. Nachden ien Tokioker Sei rbeiten in den 2 tihr Bemühen se die noch wie eine inn der Japaner Erziehung zu fri werten.
Anordnung über die Holzbewirtschaftung
Auf Grund der mir übertragenen Ermächtigung ordne ich an:
1. Stammfaserholz:
Bisher unverkaufte Bestände an Stammfaserholz aus der Ernte 1944 werden für den Einschnitt der Sägeindustrie freigegeben. Diese Mengen sind mit gesonderten Einkaufscheinen abzudecken. Die Aushaltung von Nadelstammholz der Klasse 2a als Faserholz aus der Ernte des Forstwirtschaftsjahres 1945/46 hat zu unterbleiben.
2. Fichtengerbrinde:
Die Bewirtschaftung von Fichtengerbrinde erfolgt im Forstwirtschaftsjahr 1945/46 ohne Einkaufscheine durch Käufereinweisung, wobei der Bedarf der Tiroler Verbraucher vorerst (zur Abdeckung kommt. Der restliche Anfall an Gerbrinde kann durch den Rindenhandel für den Export angekauft werden. Der Absatz dieser Mengen hat nach Weisung der Landesaußenhandelsstelle zu erfolgen. Der Einkauf von Fichtengerbrinde hat nach Gewicht oder Raummaß zu den im Forstwirtschaftsjahr 1944 geltenden Preisen durchgeführt zu werden.
3. Lärchenstammholz:
Eine gesonderte Bewirtschaftung von Lärchenstammholz im Forstwirtschaftsjahr 1945/46 erfolgt nicht. Der Einkauf von Lärchenstammholz von der Klasse 2a aufwärts erfolgt mit den in Verwendung stehenden Nadelstammholzeinkaufscheinen.
Johann Obermoser, Geschäftsführer
Gar viele, welche mit Stolz die Hand zum Deutschen Gruß erhoben, hatten nicht einmal reine Hände.
Auch wer keinen Beruf hat, kann sich berufen fühlen.
„Blut und Boden“ will besagen: die einen vergießen Blut, die anderen erwerben Boden.
Die Luftherrschaft hat man auch dann nicht, wenn die ganze Partei auffliegt.
Wenn man mit der Währung nicht mehr arbeiten kann, dann macht man die Arbeit zur Währung.
Diogenes